Preise

Aktuelles Preisblatt –01/2024

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Messleistungstabelle

Aktuelle Tabelle – 01/2024

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Tarifblatt Seite 1
1 Das Preisblatt wird halbjährlich (zum 01.01. und 01.07.) neu erstellt und an die jeweiligen Änderungen der Indizes angepasst. Dieses statische Preisblatt dient ausschließlich zur Erklärung. Die enthaltenen Werte werden NICHT angepasst! 2 Der Trassenbeitrag wird nach installierter Heizleistung berechnet und unabhängig vom Verbrauch einmalig zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung oder Anlagenvergrößerung in Rechnung gestellt. 3 Der Grundpreis ist ein Sockelbeitrag, der unabhängig vom Verbrauch in den Monaten September bis Juni in Rechnung gestellt wird. 4 Der Arbeitspreis ist jener Preis, der für die tatsächlich gelieferte Wärme, je nach verbrauchter Megawattstunde (MWh) in Rechnung gestellt wird. 5 Objektzählung bedeutet, dass für ein gesamtes Objekt ein Zähler in der Wärmeübergabestation (sprich an der Wurzel) installiert ist und daher nur eine Rechnung an die Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft oder Genossenschaft erstellt wird. 6 Im Gegensatz zur Objektzählung ist bei Einzelverzählerung je Wohneinheit ein Zähler montiert. Dieser wird einzeln je Kunde abgerechnet. 7 Arbeitspreis Warmwasser bezeichnet den Preis für die Dienstleistung zur Erwärmung des Kaltwassers (Warmwasserbereitung). Aus der Leitung kommt dann nicht das heiße Wasser aus der Fernwärmeleitung, sondern Trinkwasser, das erwärmt wurde. 8 Der Arbeitspreis Bauwärme wird nur in Sonderfällen zur Anwendung gebracht. Er dient speziell zum Ausheizen während der Bauphase. 9 Der Pauschalpreis wird nur für bestehende, direkt versorgte „Altanlagen“ verwendet.
Tarifblatt Seite 2
1 Das Preisblatt wird halbjährlich (zum 01.01. und 01.07.) neu erstellt und an die jeweiligen Änderungen der Indizes angepasst. Dieses statische Preisblatt dient ausschließlich zur Erklärung. Die enthaltenen Werte werden NICHT angepasst!
2 Der Trassenbeitrag wird nach installierter Heizleistung berechnet und unabhängig vom Verbrauch einmalig zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung oder Anlagenvergrößerung in Rechnung gestellt.
3 Der Grundpreis ist ein Sockelbeitrag, der unabhängig vom Verbrauch in den Monaten September bis Juni in Rechnung gestellt wird.
4 Der Arbeitspreis ist jener Preis, der für die tatsächlich gelieferte Wärme, je nach verbrauchter Megawattstunde (MWh) in Rechnung gestellt wird.
5 Objektzählung bedeutet, dass für ein gesamtes Objekt ein Zähler in der Wärmeübergabestation (sprich an der Wurzel) installiert ist und daher nur eine Rechnung an die Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft oder Genossenschaft erstellt wird.
6 Im Gegensatz zur Objektzählung ist bei Einzelverzählerung je Wohneinheit ein Zähler montiert. Dieser wird einzeln je Kunde abgerechnet.
7 Arbeitspreis Warmwasser bezeichnet den Preis für die Dienstleistung zur Erwärmung des Kaltwassers (Warmwasserbereitung). Aus der Leitung kommt dann nicht das heiße Wasser aus der Fernwärmeleitung, sondern Trinkwasser, das erwärmt wurde.
8 Der Arbeitspreis Bauwärme wird nur in Sonderfällen zur Anwendung gebracht. Er dient speziell zum Ausheizen während der Bauphase.
9 Der Pauschalpreis wird nur für bestehende, direkt versorgte „Altanlagen“ verwendet.