Vorschreibungs­termine

Die Abrechnung pauschalierter Fernwärmekunden erfolgt:

 FälligkeitVorschreibung
Jänner/Februarfällig Mitte FebruarMitte Jänner
März/Aprilfällig Mitte AprilMitte März
September/Oktoberfällig Mitte OktoberMitte September
November/Dezemberfällig Mitte DezemberMitte November

Mahnungen werden 14 Tage nach der jeweiligen Fälligkeit verschickt.

 

Fernwärme Industriekunden

Die monatliche Vorschreibung erfolgt jeweils um den 8. des Folgemonats (Ausnahme: Sommermonate).

 

Fernwärme – Kleinwärmeanlagen

FälligkeitVorschreibung
Jahresabrechnung: fällig Mitte Februar des FolgejahresMitte Jänner
1. Teilbetrag: fällig Mitte MaiMitte April
2. Teilbetrag: fällig Mitte AugustMitte Juli
3. Teilbetrag: fällig Mitte NovemberMitte Oktober

Mahnungen werden 14 Tage nach der jeweiligen Fälligkeit verschickt.

 

Die aktuellen Preise finden Sie hier.
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Fernwärme St. Pölten GmbH
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